IT und das geschriebene Wort (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 31.01.2019, 11:34 (vor 1884 Tagen) @ agw

Dir ist sicher bekannt, dass Papierfahrkarten in bestimmten Punkten anders "funktionieren".


Nein, tun sie nicht.

Personalisierung, Durchführung der Stornierung...

Es gibt einen Fahrkartenteil und einen Reiseverbindungsteil.
Die Fahrkarte braucht man, die Reiseverbindung nicht.

Was heißt "brauchen" beim Online-Ticket? Ich behaupte, du könntest Ärger bekommen, wenn du einen Ausdruck vorzeigst, in dem du die Reiseverbindung und den "Preis"-Kasten geschwärzt hast, auf jeden Fall, wenn keksi dich kontrolliert. Und im Falle eines aktuellen Lidl-Tickets sicher nicht nur bei ihm.

Richtig. Die Bahn ist leider informationstechnologisch absoluter Laie, daher kann man auch dem geschriebenen Wort da nicht vertrauen.

hmm...

Die BB sind natürlich von Laien geschrieben worden, aber reden auch nur davon, dass die kompletten Fahrkartendaten gezeigt werden müssen. Die Fahrkarte ist der Box oben über der "Fahrkarte" steht.

Ob die Überschrift für die Box sinnvoll ist? Den Aztec-Code muss ich wohl dennoch mitführen...

Was ich gerade erst gelesen habe: Ab 1.2.2019 kann der Zub verlangen, dass der Fahrgast die Daten in der App über das Internet aktualisiert. Wenn das nicht klappt, wird man vermutlich aus dem Zug gekickt.

Und dazu noch folgende Ergänzung: Diese Regelung gilt ab morgen auch für klassische Online-Tickets, die auf einem "mobilen Endgerät" vorgezeigt werden.

Mit einem Laptop ohne SIM-Karte bin ich außerhalb eines ICE also auf Kulanz angewiesen? Und wenn dann eine Internetverbindung hergestellt ist: Die DB kann über das Netz das auf meiner Festplatte abgespeicherte PDF aktualisieren? Als IT-Laie kann ich da nur staunen...


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