Bei unpünktlicher Zustellung wäre Kulanz angebracht. (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Dienstag, 22.01.2019, 01:53 (vor 1894 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von ICETreffErfurt, Dienstag, 22.01.2019, 01:54

Das würde ich auch nicht diskutieren. Aber eben dann den ZUB aufzufordern einen Aufzuschreiben. Dann legst Du Widerspruch ein und fertig. Dann kündigst Du das dem Zub auch noch und dann überlegt er es sich.


...und dann macht ers, und du bist 50 EUR ärmer. Was sollen eigentlich solche Ratschläge? Und was soll ein Widerspruch in einer glasklaren Sache bringen?

Ich sehe da glasklar kein Problem. Insofern wäre ein Widerspruch erfolgreich.


Auf welcher Grundlage? Du liest aber schon, was du anhakelst, wenn du die erste BC aufs Handy lädst?

Wenn die DB nicht in der Lage ist innerhalb der Gültigkeit einer BC diese dem Kunden zuzustellen, ist dieser nicht verpflichtet daraus resultierende Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich vermute mal in einem Zivilprozess gäbe es gute Chancen für den Fahrgast, der eine gültige BC hat, diese sich aber nicht durch sein Verschulden gerade nicht physisch in seinem Besitz befindet.

In meinem Fall hatte ich meine BC erst 1 Monat nach dem ersten Tag der Gültigkeit in meinem Besitz. Gäbe es die App nicht, hätte ich durchaus versucht 1/12 des Preises der BC von der DB wieder einzufordern, immerhin über 20 Euro, da ich sie trotz pünktlicher Bezahlung nicht hätte nutzen können.

Ich hatte sogar den Fall, dass ein KiN die Plastekarte sehen wollte. Dann habe ich ihm den Sachverhalt erklärt und er ist von dannen gezogen.


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