Gilt Schadensminderungspflicht? (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Donnerstag, 17.01.2019, 22:53 (vor 1897 Tagen) @ Ösi

Möchte mich aber mit einer ähnlichen Frage anschließen: Bin ich verpflichtet, eine Zugbindung aufheben zu lassen, wenn mein Zug verspätet ist? Erstens ist das mühsam (Anstellen am Schalter, oder Diskussionen mit Zub - besonders bei Auslandsfahrten). Und zweitens hab ich vielleicht diese Verbindung gewählt, weil landschaftlich besonders schöne Strecke, oder Zug weniger ausgelastet. Und drittens hab ich vielleicht ne Sitzplatzreservierung für diesen Zug ...


Nein. Du hast aber einen Anspruch nur auf die Entschädigung, die du bei der schnellsten Möglichkeit mit gleicher oder späterer Abfahrt erhalten hättest. In der Praxis wird aber auch hier teilweise kundenfreundlich entschieden.

In den Regeln steht ja, dass bei einer zu erwartenden gewissen Verspätung man auch später weiterfahren darf (also z.B. wenn es spät am Abend wird auch übernachten und am nächsten Tag).

Und für die FGR gilt ja wieder nur die tatsächliche Ankunft. In der Praxis wurde das auch nie beanstandet.


Meine Frage bezog sich darauf, wenn man bewusst die verspätete Verbindung wählt um es auf Erstattung abzuzielen (und nicht wegen des Ärgernisses der Verspätung den Rest der Planung zum eigenen Komfort etwas freier macht); rein formal war man ja verspätet.

Zu Umstiegen zwingen kann einen sicherlich niemand (da hat die Bahn ja auch eine "Schadens"minderungspflicht), ebenso zu unbequemen Zügen oder langen aufenthalten -- es steht ja in den Bestimmungen auch was vom vom Fahrgast gewählten Fahrtweg.

Gruß!


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