Falsche Ansprüche an die Bahn sorgen für falsche Prioritäten (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 10.01.2019, 12:52 (vor 1905 Tagen) @ Ösi

Ein PKW hat laut AfA-Tabelle eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von sechs Jahren, ein Schienenfahrzeug von 25 Jahren. Also kann man wohl etwas längere Ersatzteilversorgung erwarten.

Im Gegenteil. Ein PKW ist etwas das häufig privat verwendet wird, somit kann man dort etwas implizit erwarten. Und die private Nutzungsdauer liegt definitiv über der steuerlich relevanten die du aufführst. Im gewerblichen Bereich hingegen kann ich nur das erwarten, was ich auch vertraglich vereinbare. Und das kann auch ein "es gibt keine Ersatzteile" sein wenn sich beide Seiten drauf einlassen oder eben nichts vereinbaren.
Bei meiner PV-Anlage, die auch eine AfA von 20 Jahren hat, brauch ich z.B. auch nicht erwarten nach Ablauf der Garantie noch den WR repariert zu bekommen. Und selbst während der Garantie kommt nicht unbedingt eine Reparatur dabei raus, sondern wenn das Gerät nicht mehr gepflegt wird gibts ein kompatibles Ersatzgerät. Bei der Bahn heißt das also das z.B. während der Garantie ggf Siemens den Umbau der Umrichter zahlt, und wenn vereinbart die Ausfallzeit. Nach der Garantie darf es dann ggf. der Eigentümer tragen.


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