Schal fehlerhaft (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 09.01.2019, 19:06 (vor 1927 Tagen) @ JanZ

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.


Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?


Die EVO - die sieht nämlich die 20 Minuten im SPNV vor: http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html


Oh, interessant, ich wusste gar nicht, dass auch die 20-min-Regelung Gesetzeskraft hat.

Hat sie auch nur im SPNV.

--
Weg mit dem 4744!


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