Schal fehlerhaft (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Mittwoch, 09.01.2019, 15:56 (vor 1906 Tagen) @ JeDi

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.


Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?


Die EVO - die sieht nämlich die 20 Minuten im SPNV vor: http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

Oh, interessant, ich wusste gar nicht, dass auch die 20-min-Regelung Gesetzeskraft hat. Passt hier aber nicht ganz, da die Alternative auch einen Bus enthalten hätte. Das mit der AGB-Kontrolle ist auch interessant, aber der Paragraf ist ja sehr allgemein gehalten.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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