OT: Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen (Fahrkarten und Angebote)

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Donnerstag, 03.01.2019, 14:00 (vor 1901 Tagen) @ Blaschke

Hallo,

[...] Eine städtische Behörde ist ja auch kein Global Player-Weltkonzern.

was auch nicht so einfach geht, siehe z. B. § 107 Gemeindeordnung NRW. Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen geht grundsätzlich nur auf deren Gebiet. Bei Beteiligungen kann es ein wenig anders aussehen.
Da könnte man mal etliche Vorschriften als Entbürokratisierung streichen; macht aber keiner. Warum wohl? Sonst könnten Weltbilder über träge, langsame und kostenintensive Behörden zusammenbrechen.
Und ja, ich bin befangen. Allerdings war ich auch schon vorher kein Freund von Privatisierungen um jeden Preis.
Grüße,

Dirk

--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!


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