Zusammenfassung (Fahrkarten und Angebote)

julius, Montag, 31.12.2018, 15:37 (vor 1905 Tagen) @ s103

Was nicht greift, ist die vieldiskutierte Regelung der Beförderungsbedingungen, weil es nicht zutrifft, dass eine Verspätung >= 20 Min. zu erwarten ist.

Du glaubst also, dass eine Verpflichtung besteht (bei Ticket mit Zugbindung), bei Anschlussverlust die nächstmögliche Verbindung zu benutzen, wenn damit die Verspätung auf weniger als 20min -als ursprünglich gebucht- reduziert werden kann: also eine "Zugbindung" auf den nächsten Zug ?

Wenn das nicht möglich ist und die Verspätung -auch bei Benutzung der nächsten Verbindung- > 20min wäre, ist die Zugbindung "richtig" aufgehoben mit freier Zug- und Streckenwahl?


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