Du könntest aber auch etwas früher abfahren. (Fahrkarten und Angebote)

ICE-TD, Montag, 31.12.2018, 00:18 (vor 1905 Tagen) @ agw

Eigentlich müsste man die DB abmahnen (warum das keiner macht, verstehe ich bis heute nicht). Sie hat falsche Tatsachen (falschen Fahrplan) vorgetäuscht und so betrügerisch dem Kunden das Geld für eine Verbindung abgeknüpft, die es gar nicht gibt und nie geben sollte und der Kunde jetzt gezwungen ist, eine andere Verbindung mit der Bahn zu nehmen.

Da bin ich bei dir, als Konsequenz daraus die Vorverkaufsfrist auf 6 Wochen reduzieren, denn mehr kann kein EVU (egal ob DB oder privat) garantieren bei den Fahrplänen.


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