Dann mal andersrum... (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 21:52 (vor 1905 Tagen) @ sailtekxo

Deine Sichtweise hast du ja bereits dargelegt -- aber meine Frage nicht beantwortet:

Wo steht in den Beförderungsverbindungen dass man bei einem Anschlussverlust bei Zugbindung den nächsten Zug nehmen darf?

Aber erst wenn der Anschlussverlust eingetreten ist, und nicht vorher,
und eben damit, dass die Bahn dann für eine Weiterbeförderung unter gleichen Bedingungen sorgen muss.
Da gibt es eben nur die Regel 20 Minuten am Zielbahnhof, alles andere ist eben nicht geregelt, und damit besteht eine Zugbindung bis die Verbindung geplatzt ist, und nicht sie könnte evtl. nicht mehr klappen.

Das alles bezieht sich genau auf den hier beschriebenen Fall.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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