Tja (Fahrkarten und Angebote)

markp, Dienstag, 18.12.2018, 13:09 (vor 1949 Tagen) @ JeDi

...dann hast du trotzdem das Angebot (im Sinne der Bahn) missbraucht - schließlich wars ja nicht jeweils dein Koffer...

AGBs lesen hilft, wie meistens.
Im Sinne der Bahn kann auch nur aus den AGBs hervorgehen, Kristallkugel habe ich keine.
Dort stand: Inhaber einer BahnCard 100 können ein Stück Normalgepäck je Werktag kostenfrei
aufgeben.

Jo. Entsprechend hat man die AGB angepasst. (Mal davon ab, dass „Inhaber“ doch eigentlich eindeutig ist...).

Ich vermute, Dich überzeugt es weiterhin nicht, aber AGBs lesen hilft auch bei der neuen Regelung:
Inhaber einer BahnCard 100 (mit Ausnahme der vorläufigen BahnCard 100) können für
ihre Reise mit der Bahn innerhalb der Geltungsdauer der BahnCard 100 pro angefangenen Kalendermonat zwei Normalgepäckstücke zur Haus zu Haus-Beförderung (mit Ausnahme der Hermes PaketShop-Aufgabe) kostenfrei verschicken.

Als Inhaber der BC100 habe ich die Koffer auch verschickt. Meinst Du, ich sollte vielleicht in beide Koffer jeweils Sachen von mir packen, damit es im Sinne der Bahn ist (weil ich der Inhaber der BC100 bin). Oder gilt es auch, wenn die Koffer von mir gekauft wurden, aber ich meiner Frau erlaube, in meinen Koffer auch Sachen zu packen. Oder was macht man bei Gütertrennung? Tja, so viele Fragen, aber bestimmt hast Du einen guten Grund, warum das alles Missbrauch war bzw. ist und die Bahn unbedingt reagieren musste...
Schönen Tag noch


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