Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung. (Allgemeines Forum)
Hallo zusammen,
Z.B. Frage an diejenigen, die die Unterecheidung Nahverkehr ./. Fernverkehr am Gesetz festmachen: Welches Gesetz ist das?
Zitat:
"12) Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."
So sehen es deutsche Gesetze also offensichtlich ziemlich einheitlich.
Weitere Beispiele: PBefG, UStG (obwohl der Begriff hier nicht einmal genannt ist).
Da Züge nicht automatisch bei Überschreiten der Grenze die Produktklasse wechseln, eine Übereinstimmung mit Tarifen wie schon erwähnt nicht gegeben ist und es auch in anderen Ländern Nahverkehr mit ggf. abweichenden Definitionen gibt, hilft das nicht so viel weiter. Bleibt also nur, im Forum nicht zu kleinlich zu sein.
Schöne Grüße
Gero
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martarosenberg,
16.12.2018, 14:57
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JeDi,
16.12.2018, 18:29
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s103,
16.12.2018, 19:00
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s103,
16.12.2018, 19:00