AGBs entscheiden (Allgemeines Forum)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Samstag, 15.12.2018, 16:27 (vor 1931 Tagen) @ J-C

Ich finde, der Käufer hat alles richtig gemacht.
Hoffentlich hat er den Mumm, zivilrechtlich seinen Kauf einzuklagen.

Ob seine Aktion erlaubt ist, entscheiden einzig die AGBs, oder wie das zugrunde liegende Vertragswerk hier heißen mag. Nicht irgendwelche moralischen Zeigefinger im Eisenbahnforum.

Die 99-Gutschein-Grenze scheint mir eher technisch bedingt zu sein und keine AGB-Klausel (wobei ich jetzt keine Lust habe, mir diese deshalb komplett durchzulesen)

Jetzt mal ganz spitzfindig: Wenn auf den Gutscheinen steht "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen", bezieht sich das auf den Einkauf im REWE (je Transaktion?) und nicht auf das Einlösen im Reisezentrum. Und warum soll der Kauf einer Jahreskarte zur Arbeit für einen Fernpendler nicht "haushaltsüblich" sein?

Dem Kunden jetzt eine Straftat zu unterstellen, finde ich völlig daneben. Oder gab es Hinweise darauf, dass das Geld für die Gutscheine aus unsauberen Quellen stammt?


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