Genau umgekehrt. Ein Ticket für die Ewigkeit. (Fahrkarten und Angebote)

Blaschke, Donnerstag, 22.11.2018, 23:01 (vor 1974 Tagen) @ Dr. Bahn

Hallo.

2.5.3
Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Das kann man aber natürlich als "der nächste Anschlusszug muss genommen werden" interpretieren.


Umgekehrt. Es heißt nur, dass die Geltungsdauer verlängert wird. Aber es ist kein Ende-Datum benannt. Ergo gilt die Verlängerung UNBEFRISTET und ich kann noch Wochen oder Monate später fahren ...


Schöne Grüße von jörg


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