Quiz mit 36 Fragen (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Dienstag, 13.11.2018, 07:38 (vor 1962 Tagen) @ ThomasK

Hoi,

Du hast insofern recht, dass ich EU-weit hätte schreiben sollen und nicht europaweit.

Aber: Die Schweiz ist nicht in der EU!

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002D0844&from=DE

Zitat: "Der Wechsel des Netzfahrplans erfolgt am zweiten Samstag im Dezember um 24 Uhr."

Entscheidend ist doch aber wirklich der Betriebstag? Man kann doch nicht mitten im laufenden Betriebstag den Fahrplan ändern? Das ist doch viel zu umständlich.

Und wie lange gilt in Deutschland eine Tageskarte? In der Schweiz gilt eine Tageskarte logischerweise auch für den Betriebstag und nicht für den Kalendertag. Das entspricht auch meinem allgemeinen Verständnis von der Gültigkeit einer Tageskarte. Eben nicht nur bis 0:00 Uhr, sondern bis Betriebsschluss.
Im letzten Schnellzug am Tag um 00:17 Uhr ab Zürich HB nach St. Gallen hatte ich schon ein paar Reisenden erklärt, dass ihr Billett selbstverständlich gültig ist, obwohl es das Datum vom gerade abgelaufenen Kalendertag hat. Der Betriebstag wechselt eben nicht um 0:00 Uhr.

Genau dieser letzte Schnellzug wird am 9. Dezember 2018 um 00:17 noch gemäss Fahrplan 2018 als IR 37 verkehren und erst am 10. Dezember 2018 gemäss Fahrplan 2019 neu als IR 13 und mit zusätzlichem Halt in Zürich Oerlikon, aber ebenfalls täglich um 00:17 ab Zürich HB. Wer am 9. Dezember 2018 um 00:24 Uhr in Zürich Oerlikon einen IR 13 nach St. Gallen erwartet, wird nur einen durchfahrenden IR 37 nach altem Fahrplan sehen. Denn Fahrplanwechsel ist nicht um 0:00 Uhr.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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