Kleiner Nachtrag (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Sonntag, 11.11.2018, 20:40 (vor 1965 Tagen) @ Der Stebener

Hallo,

Tickets dürfen vom Servicepersonal eingezogen werden, wenn sie offensichtlich gefälscht, ungültig oder missbräuchlich genutzt wurden.

Gruß
Jan

Die Frage dabei ist, wer das eben definiert bzw. festlegt. Da gab es ja mal die Sache eines Users hier, dessen kreative, aber grds. gültige und nicht gefälschte Fahrkarte , ich glaube nach Igel(Gr), eingezogen worden ist. Und die dazugehörige Frage ob dann eine Bestätigung über das Einziehen ausgestellt werden muss.

Wenn ich mich im Recht fühle und man mit die Fahrkarte abnehmen will, würde ich die Herausgabe wohl tendenziell auch verweigern oder auf das Hinzuziehen der Bundespolizei bestehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum