Storno bei Fahrplanänderung? (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 09.11.2018, 19:43 (vor 1966 Tagen) @ Hansjörg

Darum ja per FGR. Verspätet sich die Ankunft um 60 Minuten kann man die Fahrt nicht antreten und sich voll erstatten lassen.

In der "Bahn-Community" wird von verschiedenen, regelmäßig schreibenden Teilnehmern die Auffassung vertreten, dass jegliche Änderungen im Fahrplan den Fahrgast zum Rücktritt vom Beförderungsvertrag berechtigen, z.B. hier.

Ausnahme: Die FCL Sperre lässt sich nicht aufheben.

Was ist eine "FCL Sperre"?


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