Besteht Erstattungsanspruch bei gestückelter FK&Verspätung? (Fahrkarten und Angebote)

Bluenight1983, Freitag, 09.11.2018, 19:12 (vor 1987 Tagen) @ SunshineMouse

Sie kann es zwar versuchen, aber so wie ich das sehe hat sie keinerlei Ansprüche. Bei gestückelten Fahrscheinen hat man halt immer die Gefahr das man auf den Kosten sitzen bleibt. Hätte sie geich von ihrem Abfahrtsort gebucht dann hätte sie jetzt auch Ansprüche. Wäre denn das Ticket deutlich teurer gewesen wenn sie es von ihrem Abfahrtsort gebucht hätte?

Nun ja. Vielleicht kennt hier noch jemand ein paar Kniffe was man tun könnte, aber ich sehe da keine großen Chancen. Denn anscheinend ist der Zug von Köln nach Brüssel so weit gefahren? Und das war ja das was mit dem Ticket bebucht wurde.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum