180 mm Überhöhung rechtlicher Grenzwert EBO (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 08.11.2018, 11:57 (vor 1986 Tagen) @ Celestar

Kurvenradien und Tunnelquerschnitte müssten passen: Diese sind größer als z.B. auf KRM.

Die KRM ist aber eine reine Pv-Strecke. Die Überhöhung in den Kurven ist dort stärker, ob das auf Mischverkehrsstrecken zulässig wäre bezweifle ich.

genau,
wäre nicht zulässig.
Das Maß der Überhöhung auf der SFS Köln - Rhein/Main von 170 mm ist nur unter den Randbedingungen artreiner Personenverkehr sowie Feste Fahrbahn zulässig gewesen.

Sorry, das ist laut EBO nicht richtig, 180 mm sind zugelassen: http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__6.html

160 mm wird benutzt, um Toleranzen auszugleichen (letzter Satz), 170 mm bei Fester Fahrbahn (weniger Absenkung?)

Celestar

Was genau sei falsch und wieso.
170 mm Überhöhung bei Mischverkehr und Schotteroberbau wäre nicht zulassungsfähig gewesen, das hätte nach EBO keine Zulassungsbehörde abgesegnet.
180 mm, also das komplette vollständige ausreizen des rechtlichen Grenzwertes hätte ganz gewiss auch keine Genehmigung bekommen bei FF & artreinem Verkehr auf der SFS Köln-Rhein/Main.
Ja, 160 mm wäre das gewählte Maß der Überhöhung bei Schotteroberbau anstatt Feste Fahrbahn gewesen. Ja, deutlich höhere Lagestabilität ist ein großer Vorteil der Festen Fahrbahn.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum