Allgemein zur Türstörung (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Montag, 05.11.2018, 09:38 (vor 1971 Tagen) @ Frecciarossa

Vielleicht noch allgemein zur Türstörung bei Benutzung des Einklemmschutzes.

Wenn die Bahn Türen bestellt, die bei Benutzung des Einklemmschutzes eine Türstörung verursachen, hat die Bahn falsch bestellt. Das ist nicht Schuld des Kunden und eine Frechheit ihm dies anlasten zu wollen.


Ändert nichts daran, dass es sich nicht gehört und schlechtes Benehmen ist, eine schließende Tür zu blockieren.

Es ist schlechtes Benehmen, wenn man als Bahn durch Eigenverschulden unpünktlich ist.
Der Rest sind halt Folgeerscheinungen, die man so hinnehmen muss.

Abgesehen davon kennt der Kunde vor allem den Nahverkehr. Dort nennt man das nicht "Tür blockieren", sonden "Einsteigen". Wie gesagt, auf die Technikbestellung der DB hat der Kunde keinen Einfluss. Wenn die DB extra "falsch" bestellt, an den Bedürfnissen der Fhargäste vorbei...


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