Militärische Unterstützung bei erhöhtem Fahrgastaufkommen (Allgemeines Forum)

Aphex Twin, Sonntag, 04.11.2018, 10:22 (vor 1992 Tagen) @ Henrik

Rechtsanspruch? :D :D
was für ein Rechtsanspruch?

Das Wort Rechtsanspruch wird in Bezug auf Zugräumungen häufiger verwendet. Unter anderem in diesem Thread im Post von Thomas auf das ich geantwortet habe.

Zum Punkt B stellt sich die Frage wieso dies überhaupt ein Problem in einer Marktwirtschaft ist. Wenn eine Firma eine schlechte Leistung liefert sollten doch ganz einfach die Kunden zu einer Konkurrenzfirma abwandern. Im Bahnbetrieb funktioniert dies aus zwei Gründen nicht. Zum einen gibt im Bereich des Eisenbahntaktverkehrs ganz einfach keine Konkurrenz und zum anderen ist die Marktmacht des einzelnen Kunden einfach zu gering.


was?
Die Bahn steht im knallharten Wettbewerb mit einigen anderen Konkurrenten.

Welche anderen Konkurrenten bieten Eisenbahntaktverkehr in Deutschland an?

Die Marktmacht des einzelnen Kunden und potenziellen Kunden ist alles andere als einfach zu gering, sie ist riesig, gewaltig.

Genau, deshalb wird der Service der Bahn ständig besser. [/sarcasm]

Wie diese einzelnen Kunden sich 2002/2003 verhalten haben, hat sich unauslöschlich ins Hirn der DB eingraviert,
nicht viel anders sieht es mit den Geschehnissen zehn Jahre später aus - in beiden Richtungen.
In diesem und letzten Jahr wieder mal.
Diese Macht besteht also und die DB hat gewaltige Zuwächse aktuell - die logische Folge ist dann eher: Die DB liefert eben nicht eine schlechte Leistung, erst recht nicht so, wie es etliche weismachen wollen.

Wegen ersterem sind Eisenbahnen fast überall im Staatsbesitz


Sie sind im Staatsbesitz, weil es keine Konkurrenz gibt?
Hä? Das ergibt kein Sinn. Da fehlt etwas.

Das Eisenbahnnetz ist ein natürliches Monopol und ein Taktverkehr auf einem solchen auch und um die negativen Folgen eines solchen Monopols zu vermeiden oder vermindern wird in diesen Bereichen entweder das Monopol vom Staat übernommen oder eine strenge staatliche Regulierung dessen vorgenommen. Das ist Ordoliberalismus 101.

Wegen letzterem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Fahrgastrechte und nicht nur im Bahnbetrieb.


Weil die Marktmacht des einzelnen Kunden einfach zu gering sei, gäbe es Fahrgastrechte?
Das macht auch keinen Sinn, passt nicht zueinander.

Das ist klassische Wirtschaftswissenschaft. Nehmen wir einmal an der Staat würde keine Vorschriften in Bezug auf Fahrgastrechte machen, glaubst Du dass irgendein Fahrgast mit der Bahn anfängt zu verhandeln nach dem Motto, ich kaufe das Ticket nur wenn ich eine Entschädigung im Falle von Verspätungen bekomme? Die Bahn würde keine Sekunde daran verschwenden und antworten: Dann kauf halt kein Ticket, ein Fahrgast weniger taucht nicht einmal an der fünften Stelle hinter dem Komma auf.

Es ist dasselbe im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer, ohne das Recht auf Vereinigung (aka gewerkschaftliche Organisation) welches in anderen Wirtschaftsbeziehungen unter das Kartellverbot fallen würde, könnten die einzelnen Arbeitnehmer kaum Lohnerhöhungen und sonstiger Verbesserungen durchsetzen.

Wenn sich also etwas ändern soll, muss die Politik (erfüllbare) Vorgaben machen und der Bahnbetreiber durch ausreichende Fahrgastrechte dazu motiviert werden andere Ziele (wie zum Beispiel mehr Fahrgäste durch niedrigere Ticketpreise) der Zuverlässigkeit unterzuordnen.


häää? :D :D
Was für Vorgaben sollte die Politik machen?

Taktdichte, Verspätungsquote, usw., im Regionalverkehr macht die Politik ja schon teils sehr detaillierte Vorgaben.

Der Rechtsanspruch auf Beförderung ist eben nur so viel wert wie er erstens durch die Beförderungsbedingungen ausgestaltet wird und zweiten wie realistisch eine Durchsetzung des Rechtsanspruches durch den Einzelnen ist.


hä?
Ein Rechtsanspruch bedingt sich natürlich nicht dadurch wie realistisch seine Durchsetzung sei.
seltsame krude Rechtsvorstellung, eklig.
Entweder besteht ein Rechtsanspruch oder er besteht nicht.

Vergleich das doch einfach mit dem Dieselskandal und Volkswagen. Im Prinzip hat hier jeder Kunde einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz (oder Vertragsannulierung) wenn er beim Kauf betrogen wurde. Aber wieviele Kunden machen sich die Mühe zu klagen ohne dass der Staat dies vereinfacht durch so etwas wie die Musterfeststellungsklage? Wieviel ein Rechtsanspruch wert ist bedingt sich durchaus daraus wie einfach seine Durchsetzung ist. Wenn es nur darum ginge ob man einen Rechtsanspruch hat oder nicht, bräuchte es solche Dinge wie die Musterfeststellungklage ja überhaupt nicht.


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