Denkfehler - es gibt keine Erstattung (Aktueller Betrieb)

bahn.patient, Sonntag, 07.10.2018, 21:51 (vor 2000 Tagen) @ JanZ

Ich verwette ein ICE-Ticket HH-B und zurück, dass die Klausel nach BGB unwirksam ist. Eine „erhebliche Ermäßigung“ setzt denklogisch voraus, dass es Tickets zum nicht erheblich ermäßigten Preis für dasselbe Produkt gibt, für das die FGR uneingeschränkt gelten. Ansonsten könnte Flixtrain ja auch argumentieren, ihre Tickets seien „erheblich ermäßigt“, weil günstiger als DB-Tarif auf derselben Strecke, und mit dieser Argumentation die FGR insgesamt ausschließen. Was die DB beim IRE-Ticket Hamburg-Berlin versucht, ist ein klassisches Umgehungsgeschäft und deshalb unwirksam.

Aber, wie schon neulich bzgl. gestückelter internationaler Tickets festgestellt: Es müsste halt mal jemand einklagen, und eine gerichtliche, insbesondere höchstrichterliche Klärung, durch die Rechtssicherheit geschaffen würde, wird die DB hier aus guten unternehmerischen Gründen vermeiden.


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