Steht übrigens auch so in den BB (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Mittwoch, 19.09.2018, 14:10 (vor 2040 Tagen) @ musicus
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 19.09.2018, 14:11

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards, Ziffer 2.3:

Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf seine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard nicht vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt für die betreffende Fahrt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25, My BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50, My BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen.
Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und seine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch, wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (Bahn-Card 25, My BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50, My BahnCard 50) des Flexpreises nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung seine zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültige BahnCard einschließlich der nachgezahlten Fahrkarten vorlegt.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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