Vielleicht auch mal eine Mindestentschaedigng fuer die 2h (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Dienstag, 11.09.2018, 12:03 (vor 2026 Tagen) @ musicus

Meine IDee wäre ja, dass sich die Entschädigungshöhe immer am Flexpreis der Verbindung orientiert

Das ist insofern unpraktikabel, als Entschädigungsbeträge entstehen könnten und würden, die den Fahrscheinwert übersteigen.

Das ist deswegen schon nicht unpraktikabel, weil es bei anderen Verkehrsträgern schon so praktiziert wird.

Ich bin generell auch dagegen, dass man anhand des bezahlten Betrages für die "Beförderung" entschädigt wird.
Die versprochene Leistung ist bei einem 19 Euro Super Sparpreis exakt die gleiche wie bei einem 199 Euro Sparpreis.

Man könnte vielleicht den jeweiligen Maximalpreis des Tätiges nehmen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum