Warum nicht beides - wie in der Schweiz! (Aktueller Betrieb)

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 29.08.2018, 13:26 (vor 2039 Tagen) @ MartinN

Hoi,

Ein anderes Problem dürfte das Behinderten Gleichstellungsrecht sein. Ich denke es lässt sich bei einem Neigezug kein Tiefeneinstieg auf 76cm oder gar 55cm Bahnsteighöhe realisieren.

Das strenge Schweizer Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist nur zwischen Zürich und Schaffhausen anzuwenden. Und da kann der stündliche IC 4 problemlos mit Neigezügen fahren. Im Fernverkehr ist eine stündliche Niederflurverbindung anzubieten und die wird mit stündlichen IR 45 erbracht. Die Linien IC 4 und IR 45 ergeben bekanntlich den Halbstundentakt im Fernverkehr Zürich-Schaffhausen.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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