Natürlich stimmt das (Allgemeines Forum)

fbettker, Donnerstag, 16.08.2018, 14:20 (vor 2052 Tagen) @ julius

Im übrigen sind die anderen Beispiele am Thema vorbei (Bäcker, Pizza), das sind Produkte und keine Dienstleistung, wie eine Bahnfahrt.

Nun ja, bei den meisten Dienstleistungen erwerbe ich auch vorher nicht ein Ticket/einen Fahrschein, um die Dienstleistung dann zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen zu können. Zum Friseur gehe ich z.B. einfach so hin, und für die einen Besuch in der Autowerkstatt mache ich zwar einen Termin, aber das ist ja nur eine "unverbindliche Vereinbarung".

Trotzdem gibt Beispiele dafür, wo es (zumindest auf dem Papier - Kulanz siehst dann wieder anders aus) kein Rückgaberecht mit 100%er Rückerstattung gibt - insbesondere wenn ich online Tickets erwerbe, die ich dann zu einem bestimmten Zeitpunkt (oder einem bestimmten Zeitrahmen) einlösen kann. Beispiele Kinobesuch, Besuch eines Freizeitparks usw.


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