Bahncomfort oder Servicecenter? (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Donnerstag, 16.08.2018, 10:46 (vor 2052 Tagen) @ Sebastian-Berlin
bearbeitet von Hansjörg, Donnerstag, 16.08.2018, 10:47

jein - halt gemäß der Bahn AGBs. Für mich heißt eine Zugbuchung mit Platzreservierung, dass ich diesen Platz bekomme und dann im Zug auch arbeiten kann. Wenn ich stattdessen stehen muss, ist der entstandene Schaden deutlich oberhalb der 4,50 - sprich, die Erstattung der 4,50 ist mir persönlich wurst, wenn ich dafür nur einen Stehplatz habe.

Das sehe ich genau so. Das Problem ist nur, dass es der Bahn herzlich egal ist das du keinen Büroräume anmietest sondern die Bahn dazu nutzen möchtest.

Sprich es bleibt nur das Argument "kein Sitzplatz" übrig.


MfG, Hansjörg


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