Hinweis an ÖBB? & 2. ist denke ich korrekt. (Allgemeines Forum)

Altmann, Mittwoch, 15.08.2018, 10:16 (vor 2079 Tagen) @ martarosenberg

Und an die ÖBB ihren Fehler Melden mit der Bitte um Richtigstellung (für die Zukunft)? Mitbekommen tun sie es ja sonst nicht. Ggf. hättest Du auf dem Kulanzwege auch einen Gutschein erhalten?

Ist mittlerweile - denke ich - behoben. Lässt sich so wohl nicht mehr buchen.

Stichfahrten und Rundfahrten sind tariflich nicht zulässig und können gerne mal aus der Fahrkarte "rausgekürzt" werden.

Nun, das hab ich mir auch so gedacht. Allerdings seh ich mich ja gern als "Schlaumeier", und ob die alte Omi das auch weiß (oder der Jugendliche, der maximal noch 5 Cent im Geldbörserl hat, und nicht mit Nachzahlung rechnet)? Und die darauf vertrauen, dass die DB-Tickets auch so gültig sind, wie unten auf der Verbindung angeführt ist (ohne Hinweis, dass ein Teil der Reise durch das Ticket nicht abgedeckt ist)?

Zumal: In Deutschland ist man vlt eher gewohnt, die Wegevorschrift zu beachten. Bei uns in Österreich interessiert die eigentlich praktisch niemanden, weil sowieso bei allen Zügen Zugbindung gilt. Und dann schaut man ja nicht mehr, ob die Zugbindung mit der Wegevorschrift übereinstimmt ...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum