Es kommt drauf an... (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Freitag, 10.08.2018, 17:47 (vor 2058 Tagen) @ ice-t-411

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:

Strecke ohne Notbremsüberbrückung (keine Tunnel/Talbrücken o.ä:): Sofort Schnellbremsung
< 100m nach Abfahrt: Sofort Schnellbremsung (durch den Tf ggf. aufhebbar)

100m nach Abfahrt: Signalisierung an den Triebfahrzeugführer, nach spätestens 10s zu quittieren. Wenn der Tf nicht quittiert: Schnellbremsung, sonst weiterfahrt bis zu einer geeigneten Evakuierungsstelle. Werden die Türen einmal freigegeben muss die Tür zur Weiterfahrt geschlossen sein (bzw. eine Notbremse muss manuell zurückgestellt werden).


Wie immer gilt: Betätigung nur bei Gefahr, Missbrauch strafbar und ggf. teuer

Gruß
Johannes

Literaturhinweis: EBA Ergänzungsregelung B009

Wo steht denn in deinem Literaturhinweis was von Türnotentriegelung und dadurch ausgelöster Notbremse?


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