Und da wundert sich noch einer... (Allgemeines Forum)

Steffen, Donnerstag, 24.07.2008, 20:29 (vor 5748 Tagen) @ ExpressFreak

...wenn "nicht-Eisenbahn-Freaks" ständig auf die Deutsche Bahn schimpfen!
Normalerweiße beträgt der Finderlohn doch 10 % oder?!

Noe :)


BGB: § 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Macht in diesem Fall ca. 12.000 EUR.

Ich frage mich gerade, wie die DB da bei 6.000 EUR den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt - das ist genau die Hälfte davon :-

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