Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn (Allgemeines Forum)

Frecciarossa, Donnerstag, 14.06.2018, 18:43 (vor 2142 Tagen) @ Altmann

1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.

Ja, aber eines Fahrscheins, der gemäß Tarifbestimmungen des MVV nicht gültig ist.

Das nach geltendem Recht aber sehr wohl gültig war.

5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.

Aber er hat sich wohl geweigert, ein erhöhtes Entgelt zu zahlen, was aufs Selbe rauskommt.

Du bezahlst natürlich jedes mal gerne 60 €, wenn ein Kontrolleur mit einer rechtswidrigen Forderung auftritt.

6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.

Stimmt. Aber das wäre wohl beim Fall "Stückeln in Ungarn" dasselbe.

Wieso bist Du Dir da so sicher?

7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.

Sagen wir mal so: Überraschend war ´s nicht, dass der MVV das verlangte erhöhte Beförderungsentgelt einklagt, wenn der Fahrgast es nicht zahlen möchte.

Wenn man recht hat, muss man sich aber auch nicht alles gefallen lassen.


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