Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn (Allgemeines Forum)

Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 18:33 (vor 2115 Tagen) @ musicus

1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.

Ja, aber eines Fahrscheins, der gemäß Tarifbestimmungen des MVV nicht gültig ist.

2.) Der beklagte Fahrgast hatte seine Fahrscheine bezahlt.

Okay, ja.

3.) Der beklagte Fahrgast war nicht mit dem Zug unterwegs.

Spielt das eine Rolle?

4.) Der beklagte Fahrgast kam mit keinem ZuB in Kontakt.

Also wenn er nicht kontrolliert wurde - woher dann die Nachforderung?

5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.

Aber er hat sich wohl geweigert, ein erhöhtes Entgelt zu zahlen, was aufs Selbe rauskommt.

6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.

Stimmt. Aber das wäre wohl beim Fall "Stückeln in Ungarn" dasselbe.

7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.

Sagen wir mal so: Überraschend war ´s nicht, dass der MVV das verlangte erhöhte Beförderungsentgelt einklagt, wenn der Fahrgast es nicht zahlen möchte.


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