Ggf. spielt das auf Stückeln an? (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Dienstag, 12.06.2018, 10:31 (vor 2107 Tagen) @ martarosenberg

Ist es jetzt tatsächlich so, dass ich dann die Nacht am Bahnhof Cheb verbringen muss, ohne irgendwelche Ansprüche zu haben, da ich ja mein Endziel FFM noch ohne Verspätung erreichen kann?


Korrekt


Das sehe ich ausdrücklich anders. Art. 17 Abs. 1 VO 1371/2007 sagt Folgendes:

Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, so wird die Entschädigung für eine entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet. In gleicher Weise wird der Preis für einen verspäteten Verkehrsdienst, der im Rahmen eines sonstigen Beförderungsvertrags mit mehreren aufeinanderfolgenden Teilstrecken angeboten wird, anteilig zum vollen Preis berechnet.


Ggf. spielt das auf Aneinanderstückeln verschiedener Fahrkarten an?

Unwahrscheinlich. Entweder liegt dann schon ein Beförderungsvertrag vor (wenn zusammen gekauft und die AGB nicht in wirksamer Weise daraus zwei getrennte Beförderungsverträge machen) oder eben mehrere Beförderungsverträge, aber nicht ein "sonstiger" Beförderungsvertrag. Im Zusammenspiel mit dem vorhergehenden Satz (Hin- und Rückfahrt) können eigentlich nur Beförderungsverträge gemeint sein, die bei lebensnaher Betrachtung verschiedene Fahrten sein darstellem, d.h. der Fahrgast den Zielort des Zwischenhalts nicht zur zum Umstieg ansteuert. So verhält es sich nämlich gerade mit dem Zielort der Hinfahrt.


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