Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* (Allgemeines Forum)
Wegen einer Zugverfrühung (-6') hat ein Beförderungsfall einen Anschluss entpasst.
Dadurch ist er an seinem Ziel 60 Minuten eher als zu der im Fahrplan veröffentlichten und gebuchten Zeit angekommen.
Darf die Bahn nun vom EBF (Eisenbahbeförderungsfall) eine Entschädigung im Rahmen der Befördererrechte verlangen?
(*Ironie.*)
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- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* -
martarosenberg,
25.05.2018, 17:00
- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* -
Sören Heise,
25.05.2018, 18:02
- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* -
JanZ,
25.05.2018, 18:28
- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* - tbsn, 25.05.2018, 18:58
- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* -
Zugschlus,
28.05.2018, 07:19
- Unbemerkt zu früh wegen Mindestumsteigezeit ... - martarosenberg, 28.05.2018, 17:42
- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* -
JanZ,
25.05.2018, 18:28
- Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* -
Sören Heise,
25.05.2018, 18:02