Zug entpasst, -60 am Ziel. Befördererrechte? *Ironie.* (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Freitag, 25.05.2018, 17:00 (vor 2155 Tagen)
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 25.05.2018, 17:02

Wegen einer Zugverfrühung (-6') hat ein Beförderungsfall einen Anschluss entpasst.

Dadurch ist er an seinem Ziel 60 Minuten eher als zu der im Fahrplan veröffentlichten und gebuchten Zeit angekommen.

Darf die Bahn nun vom EBF (Eisenbahbeförderungsfall) eine Entschädigung im Rahmen der Befördererrechte verlangen?

(*Ironie.*)


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