Doch kein Ticketverkauf bei Verspätung möglich ? (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 22.05.2018, 15:08 (vor 2160 Tagen) @ JanZ

... wobei nicht klar ist, ob es sich um die planmäßige oder die tatsächliche Abfahrtszeit handelt. Aber um das zu klären, hätte ich eben klagen müssen, dafür fand ich den Aufwand für mich persönlich doch etwas zu groß.

...und auch das Risiko! Ich vermute, es gilt die planmäßige Abfahrtszeit.

Die tatsächliche weiß man ja ohne Ausnahme erst wenn der Zug rollt, überdies kann sie vom Plan in unkalkulierbarer Weise abweichen, so dass vor der wirklichen Abfahrt des Zuges das Pflichtzeitfenster nach § 9 Abs 2 für niemanden wirklich exakt ersichtlich sondern ausschließlich im Nachhinein ermittelbar wäre. Das stünde mit der Idee eines Vorverkaufs fundamental in Konflikt.


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