Elektronische BahnCard 100 (Fahrkarten und Angebote)

N-M, Nürnberg, Montag, 21.05.2018, 09:23 (vor 2157 Tagen) @ ffz

Eine BahnCard mit Photo im Smartphone zur Verfügung zu stellen verstößt gegen das Datenschutzgesetz,

Das ist Quatsch. Schlimmstenfalls muss man den Kunden fragen, ob er das möchte, dann ist es erlaubt.

zu dem könnte die Karte dann missbraucht werden wenn das Samrtphone gestohlen wird, oder verloren geht, nach einem Photo kann man sich immer nach stylen.

Das gleiche gilt doch für die BahnCard 100 selbst auch?
Ich vermute, den meisten Leuten fällt es schneller auf, wenn sie ihr Smartphone verlieren als wenn Ihnen eine Karte aus dem Geldbeutel rutscht.
Und so ein Smartphone ist im Zweifelsfall gesperrt oder man könnte die BahnCard-Anzeige in der App so implementieren, dass man das Smartphone direkt vorher entsperren muss.
Die BahnCard kann man dagegen direkt verwenden.
Daher wäre die elektronische BahnCard eigentlich sicherer als die Plastikkarte.

Ich sehe nur das Problem, dass der Kunde dann eigentlich 2 BahnCards hat und die parallel verwenden könnte, aber das gilt ja auch für die anderen BahnCards.
Und da ist ja wieder das Foto auf der BC 100, was genau das erschwert.

Alternativ kann der Zugbegleiter doch sicher kurz bei einer "Hotline" anrufen, ob diese Bahncard mit dieser Nummer noch gültig ist oder nicht.


Nein diese "Hotline" gibt es nicht mehr und die war auch zu der Zeit wo sie noch existierte am Wochenende und an Feiertagen nicht besetzt.

Also vor ca. 3 Wochen habe ich noch miterlebt, dass eine Zugbegleiterin von DB FV versucht hat, für eine andere Kundin genau diese Hotline zu erreichen. Das hat nicht geklappt (war am Wochenende), aber zumindest jener Mitarbeiterin und ihren Team-Kollegen war nicht bekannt, dass es diese Hotline nicht mehr geben soll.


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