Entfernungsbestimmungsmöglichkeiten bei der Bahn. (Allgemeines Forum)

chrschn, Samstag, 21.04.2018, 12:28 (vor 2189 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von chrschn, Samstag, 21.04.2018, 12:30

Ui, dachte das wäre eine einfache Frage ;-)
Aber danke für die Antworten.

Also den Entfernungsrechner der Bahn/Gewerkschaft hab ich für die alte Saale-Strecke benutzt. Da kamen rund 490 km raus, die das Finanzamt auch anerkannt hat.
Die neue Strecke via Erfurt scheint mir im Entfernungsrechner (noch) nicht berücksichtigt zu sein bzw. wird es auch nicht. Auf der SFS fährt ja kein Nahverkehr - und am Automaten geht's wohl nicht mehr.

Für die Pendlerpauschale gelten immer die tatsächlich zurückgelegten Kilometer, bei Verkehrsträgern wie der Bahn oder dem Flugzeug alternativ die tatsächlichen Kosten - das Finanzamt anerkennt dann den jeweils höheren Betrag (bei bislang 490 km waren das 30 Cent/km statt der Sparpreis von 30 Euro).

Ich will ja korrekt sein und deshalb für die neue Strecke auch die dort gefahrenen km in der Erklärung für 2018 berücksichtigen. Wenn es also nach Angabe der Bahn nun von Fürth (eigentlich Vach) bis Gesundbrunnen (eigentlich Schönholz) weiter etwa 500 km sind, lass ich einfach meine 490 km weiter stehen ;-)

Mich wundert's nur, dachte immer, dass die Strecke via Erfurt im Vergleich deutlich länger sei...


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