Tatsache! (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Samstag, 21.04.2018, 07:12 (vor 2169 Tagen) @ Höllentalbahn

"Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung."

Auf welcher Grundlage ist das denn rechtens?


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