Gültigkeit der Fahrkarte (Sonderfall?) (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 20.03.2018, 21:41 (vor 2200 Tagen) @ NymeHess

Die DB geht der Streik doch überhaupt nichts an - warum sollte die Zugbindung aufgehoben oder ein Ersatzverkehr DB-seitig angeboten werden? Die 66 (und die Buslinien) werden doch nicht von der DB betrieben.

Auch wenn "nicht betrieben von der DB" ist es hier wohl nicht so eindeutig, da die Bahn für Fahrten von Ffm nach Bonn über Siegburg laut bahn.de ausstellt mit "Frankfurt(Main) - Bonn(TG 2600)", ob mit oder ohne Bahncard. D.h. der Bahntarif wird in der Straßenbahn anerkannt bzw. das ist eine entsprechende Kooperation, jedenfalls handelt es sich nicht um ein City-Ticket. Die Strecke hat auch "ihren eigenen Preis", zusätzlich zur Fahrt bis Siegburg, es ist jedoch weniger als mit Umweg über Köln.

Darf man also annehmen, dass auch die Fahrgastrechte vollumfänglich gelten, die Bahn mich also bis Bonn Hbf befördern muss? Ich denke ja.

Was Erstattungen im FGR-Fall angeht, könnte sich die DB eventuell trotzdem darauf zurückziehen, dass das letzte Stück keine Eisenbahn ist.


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