Frage zu Fahrplanänderung bei Sparpreisticket (Allgemeines Forum)

Gast, Samstag, 17.03.2018, 23:17 (vor 2226 Tagen) @ JanZ

Logisch haben Sie natürlich recht:

- Es ist absehbar, daß der gebuchte Zug nicht erreicht wird.
- Das heißt, mit der Zugbindung kommt man gar nicht an, man hat eine "unendlich große Verspätung" zu erwarten.
- Unendlich ist mehr als 20 Minuten, demnach ist rechtlich eindeutig klar, daß die Zugbindung aufgehoben ist.
- Wenn sie aufgehoben ist, darf man eine andere Verbindung nutzen, z.B. die vom Fragesteller gewünschte.
- Wenn man mit dieser anderen Verbindung weniger als 20 Minuten später als ursprünglich geplant am Ziel ist, selbst wenn man früher da wäre, macht das nichts, es steht nirgends, daß man dann nicht so fahren darf oder gar die Aufhebung der Zugbindung wieder rückgängig gemacht wird.

Allerdings habe ich schlechte Erfahrungen damit, mich so sehr auf das logische Denkvermögen anderer zu verlassen, wie es hier nötig wäre.


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