Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Sonntag, 25.02.2018, 23:12 (vor 2245 Tagen) @ Giovanni

An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln.

Ich teile diese Ansicht vollumfänglich.

Wenn eine Verbindung (Bus+Bahn) über bahn.de als Sparpreis+City auf eine Bahnfahrkarte gebucht werden kann, darf bei Verspätungen innerhalb dieser Verbindung nicht der Rest ungültig werden.

Da kann die Bahn auf Facebook schreiben, was sie will. ;)

Dass es in dem o.g. Fall keine Entschädigung gibt, halte ich für nachvollziehbar.


Bye. Flo.


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