Beförderungsvertrag ist zu erfüllen - inkl Cityticket (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 25.02.2018, 22:33 (vor 2222 Tagen) @ JumpUp

Mein Linienbus hat Verspätung und ich werde höchstwahrscheinlich meinen IC verpassen. Was habe ich für Möglichkeiten?!


Ich hatte vor etwa einem halben Jahr ein ähnliches Problem. Die Stadtbahn auf dem Weg zum Bahnhof in Bielefeld war stark verspätet, sodass ich den ICE verpasst habe. Ich habe mich im Zug direkt an den Zugbegleiter gewendet und den Sachverhalt geschildert und dabei freundlich auf das City-Ticket verwiesen, welches schließlich im Preis inklusive war. Man zeigte sich einsichtig und hat mein Ticket freigegeben. Sie ist aber reine Kulanz. Frag ganz freundlich.


Kulanz ist bei Vorliegen eines City-Tickets das falsche Wort - denn das City-Ticket ist auch Teil des Beförderungsvertrages. Dieser ist zu erfüllen - die beteiligten Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass du am Ziel ankommst.

Denn dieses Recht besteht auch unabhängig von der Fahrgastrechteverordnung.

Du musst allerdings, da die Ursache außerhalb des Bahnbetriebs lag, auf die zusätzlichen Fahrgastrechte verzichten:
- Weiterfahrt unter vergleichbaren (statt identischen) Bedingungen (z.b. ICE statt IC, Veolia statt DB Regio)
- Weiterfahrt über andere Strecken
- Fahrtunterbrechungen
- Erfrischungen / Snacks
- pauschale 25% bzw 50% Entschädigung
- Recht auf Erstattung bei Fahrtabbruch

Was jedoch hinsichtlich Übernachtungskosten oder alternativer Verkehrsmittel (Taxi) gilt, kann ich nicht beurteilen.

Ob das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verspätung des mit City-Tickets zuvor genutzten Verkehrsmittels überprüfen kann oder nicht, muss den Fahrgast nicht interessieren. Ebenso wenig, ob zwischen den Beteiligten möglicher Schaden verrechnet wird.


Das stimmt leider nicht!
Bei Verspätung im Rahmen des city Ticket wird keine Zugbindung aufgehoben, das Ticket wird ungültig - alles andere ist wie gesagt Kulanz

M. E. ein äußerst unbefriedigender Zustand und auch den meisten Fahrgästen nicht bewusst. Die DB sagt die auch explizit auf Anfrage (Facebook etc.)

An der Tatsache, dass der Beförderungsvertrag zu erfüllen ist, ist nicht zu rütteln. Und in der Praxis dürfte es weder möglich noch sinnvoll sein, den Anschlusszug in diesem Fall warten zu lassen.
Auf die übliche Flexibilität, die mit der Aufhebung der Zugbindung einher ginge (andere Strecken, vergleichbare Beförderungsbedingungen, Fahrtunterbrechungen) besteht kein Anspruch.
Das Verkehrsunternehmen dürfte berechtigt sein, die ursprüngliche Fahrkarte gegen ein Ersatzdokument auszutauschen. Für eine Verweigerung der Beförderung oder Fahrpreisnachforderungen ist jedoch keine Rechtsgrundlage erkennbar.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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