Kein Problem (Allgemeines Forum)

462 001, Taunus, Freitag, 23.02.2018, 13:22 (vor 2252 Tagen) @ martarosenberg

Hey,

Nun frage ich mich gerade: Sollte ich ggf. zwischendurch schonmal einen Schwung einreichen, um nicht am Ende eine Jahresfrist überschritten zu haben? Gilt für die Jahresfrist meine Einreichung, oder praktisch der zeitpunkt, zu dem das Servicecenter Fahrgastrechte dann die Bearbeitung durchführt?

die Frist ist lang genug. Du hast nach Ablauf der Zeitkarte mindestens noch 1 Jahr zeit um die FGR einzureichen.

Gibt es schon Erfahrungen hier zum thema späten Einreichens von Entschädigungsansprüchen?

Ich sammel immer ca. 15 Fälle und geb sie dann im RZ meines Vertrauens ab.

Das liegt zum Glück suf meinem Weg zur Arbeit und bisher gab es so noch nie Probleme.

Der andere hat einfach nur verdientes Pech mit dem SC^^

Gruß!

Ebenso und ein gutes WE

--
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Stand: 14.04.2024


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