Keine Absicherung bei Wegeunfall? (Allgemeines Forum)

heinz11, Samstag, 20.01.2018, 09:50 (vor 2260 Tagen) @ wachtberghöhle

Ein Ausweis wird erst bei/nach Antritt ausgestellt....
Ansonsten könnte man bei Nichtantritt und z.B. sofortiger langer Krankheit bereits entsprechende Rechte geltend machen...


Ich verstehe nicht ganz, in wie weit etwaige gesetzliche Regelungen davon abhängig sind, ob ich jemanden "Guten Tag" gesagt habe.

Wenn ich auf dem Weg zum Arbeitsplatz (auch am ersten Tag) verunfalle, bin ich NICHT abgesichert?

Kannst Du das mit einer Quelle belegen?


Da zeichnet sich Dein Vorschreiber aber durch profunde Unkenntnis aus...
...und die Ausweisgläubigkeit ist offensichtlich nicht totzukriegen.

Selbstverständlich greift die Absicherung bei Wegeunfällen durch die jeweilige BG ab dem ersten Arbeitstag. Und bei Nichtantritt der Arbeitsstelle hilft auch ein Konzernausweis nicht, sich irgendwelche Rechte zu ergattern. Übrigens auch nicht bei Antritt der Arbeitsstelle, denn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift in den ersten vier Wochen nicht.


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