Frage zu Erstattung von Taxifahrt (Allgemeines Forum)

EDO, Donnerstag, 18.01.2018, 21:43 (vor 2283 Tagen)

Ich bin heute in Düsseldorf gestrandet, und als klar war, dass kein Zug mehr fahren würde, habe ich mich in einem Taxi auf den Heimweg gemacht. Kosten: 160 €.

Wieviel bekomme ich erstattet?

Gefunden habe ich bei den Fahrgastrechten folgenden Passus: „Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel“ gibt es, wenn „der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.“ Und weiter: „... werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) ersetzt.“

*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Was bedeutet das im Klartext?

Danke für Eure Auskünfte!


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