Frage zu Erstattung von Taxifahrt (Allgemeines Forum)
Ich bin heute in Düsseldorf gestrandet, und als klar war, dass kein Zug mehr fahren würde, habe ich mich in einem Taxi auf den Heimweg gemacht. Kosten: 160 €.
Wieviel bekomme ich erstattet?
Gefunden habe ich bei den Fahrgastrechten folgenden Passus: „Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel“ gibt es, wenn „der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.“ Und weiter: „... werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) ersetzt.“
*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
Was bedeutet das im Klartext?
- Ich erhalte 0 €
- Ich erhalte 80 €
- Ich erhalte den vollen Betrag (160 €), da der Höchstbetrag *) in diesem Fall nicht gedeckelt ist?
Danke für Eure Auskünfte!
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- Frage zu Erstattung von Taxifahrt -
EDO,
18.01.2018, 21:43
- Frage zu Erstattung von Taxifahrt - Tino, 18.01.2018, 22:22
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musicus,
18.01.2018, 22:42
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Frecciarossa,
19.01.2018, 09:01
- Frage zu Erstattung von Taxifahrt - musicus, 19.01.2018, 09:17
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Frecciarossa,
19.01.2018, 09:01
- Hoffentlich kein NRW-Tarif -
airinter,
19.01.2018, 00:10
- Hoffentlich kein NRW-Tarif - Marvin-GE, 19.01.2018, 00:18