Nur ne Antwort auf den Saftladen-Begriff... (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 16.01.2018, 14:28 (vor 2264 Tagen) @ GUM

... und das hat sehr wohl auch mit dem Servicecenter-Fahrgastrechte zu tun.

Der Zusammenhang wird nicht klar.

Die Durchschnittsbeträge auf die man dort warten muss runden nur das Bild der fairen Bahn-Mobilität ab.

Die Beträge (und deren Höhe) auf die man dort warten muss(!), rühren keineswegs aus unternehmerischer "Fairness" seitens der DB dem Kunden gegenüber, sondern gründen sich auf EU-Recht. Nicht mehr und nicht weniger.

Oder noch deutlicher: Der Zinsverlust einer um drei Wochen verzögerten Auszahlung ist wohl vernachlässigbar.

Wenn man - wie die DB in meinem Fall - aus einer einzelnen Reise ohne Not verschiedene Erstattungsvorgänge konstruiert und in jedem einzelnen geltendes Recht verletzt, entstehen schon aus § 288 (5) BGB schnell dreistellige Schadensersatzansprüche.

Ganz im Gegensatz zu den hohen Kosten eines Automobils.

...sind vernachlässigbar. Die aus Xavier resultierenden, spontan gebuchten Mietwagenkilometer wären effektiv billiger gewesen als der Sparpreis der DB nebst (theoretisch) erstattbaren wie nicht erstattungsfähigen Auslagen, Arbeitszeit und Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen aus bzw. für die Verfolgung und Durchsetzung gesetzlich angeblich garantierter Fahrgastrechte.

Rückt ein bisschen was gerade!

Bin fleißig dabei.


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