Wenn schon klugscheißen, dann richtig :-) (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Mittwoch, 10.01.2018, 17:05 (vor 2260 Tagen) @ Marvin-GE

Denn beim KNF rechnen sich die Kapazitätsausweitungen nicht immer alleine, daher sind zusätzliche Fahrzeitverkürzungen notwendig, damit das Ausbauprojekt einen volkswirtschaftlichen Nutzen (ergo KNF > 1,0) hat. Diese Zuständigkeit fällt ausschlichlich in das Haushaltsrechts des Bundestages.


Der KNF sollte eigentlich unter 1 liegen. Der NKF(Nutzen-Kosten-Faktor) sollte über 1 liegen.

Keine Ahnung, was ein Nutzen-Kosten-Faktor sein soll. Wenn gemeint ist, dass die Kosten geringer sein sollten als der Nutzen, dann ist der Nutzen-Kosten-Quotient über 1.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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