In D wäre die Geltungsdauer zu verlängern (Allgemeines Forum)

musicus, Samstag, 16.12.2017, 19:55 (vor 2295 Tagen) @ Southwest Chief

Sollte man innerdeutsch stranden und nächtigen müssen, träte ja unweigerlich Art. 16 Lit.c) VO 1371/2007 EG in Kraft. Dem Fahrgast steht also frei, den Zeitpunkt der Weiterreise frei zu wählen, eine Verspätung entsprechenden Ausmaßes entbindet die Bahn nicht davon, den Beförderungsvertrag erfüllen zu müssen. Wie die praktische Umsetzung aussieht, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis - bisher hatte ich solche Fälle stets nur mit Flexpreisen und Weiterreise am unmittelbar folgenden Kalendertag. Im allerschlimmsten Fall wäre es denkbar, dass man einen zweiten Fahrschein lösen und anschließend zur Erstattung einreichen müsste. Eigentlich sollte sich dass aber auch am Schalter per mit Stempel und Sichtvermerk auf dem Ticket lösen lassen.


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