Zielort (Allgemeines Forum)

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Samstag, 16.12.2017, 15:36 (vor 2315 Tagen) @ chriL999

Mir steht es frei, nur einen Teil der Reise durchzuführen. Ich muss die Fahrkarte nicht abfahren. Damit ist der (mein) Zielort nun mal der Bahnhof in Grenznähe in Deutschland.

Ein solcher Fall ist also mit einer völligen Aufgabe sämtlicher Fahrgastrechte verbunden, wo doch diese den Kunden stärken sollen?

Er also ggf. nachts den letzten Zug zum Unterwegsbahnhof nicht mehr erreicht und somit alleine am Bahnhof nicht mehr weiterkommen kann (zum gebuchten Hotel)?

Eine mehrtägige Gültigkeit von Europareisen steht in Widerspruch zu einer solchen Fahrgastrechte-Regelung.

Nein, wenn du nachts nicht mehr weiterkommst, solltest du Anspruch auf ein Hotel haben.
Ein zusätzlicher Anspruch auf eine Erstattung besteht -in deinem Beispiel- nicht, das wäre Kulanz.


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