Fahrgastrechte bei Ausfall WLAN? (Fahrkarten und Angebote)

br752, Freitag, 08.12.2017, 11:22 (vor 2303 Tagen) @ markw
bearbeitet von br752, Freitag, 08.12.2017, 11:25

Hier meine "Erfahrungen":

Bei einer Zugfahrt mit 2 ICEs (Einmal umsteigen) hatte der erste ICE kein funktionierendes WLAN. Ich musste aber noch dienstliche Dinge erledigen!

Da beide Zuege ein Stueck der Strecke "parallel" fuhren, bin ich eine Station frueher aus dem ersten ICE ausgestiegen und somit eine Station frueher in den zweiten ICE eingestiegen.

Das bedeutet: Trotz Zugbindung habe ich die beiden Zugbindungszuege genutzt. Es kam kein anderer Zug mit ins Spiel

Der Zugbegleiter im zweiten Zug war mit der Erklaerung nicht einverstanden und bestand auf eine Zuzahlung. Er hat zwar nicht den vollen Preis fuer die eine Station nachverlangt, aber "kostenlos" wollte er das nicht akzeptieren.
Es war ein sehr freundlicher Zugbegleiter und das Gespraech war wirklich nett und streitfrei. Darum habe ich es dabei belassen.

Ueber eine sinnvolle oder zumindest nachvollziehbare Loesung wuerde auch ich mich freuen. Das gilt auch fuer ein ausgefallenes Restaurant oder andere zugesagte Eigenschaften wie 1. Klasse oder Abteils.


BR752


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